Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vision Fenster und Türenbau e. K.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen der Kara Fenster und Türen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Ausführung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
§ 3 Leistungen
Wir liefern und montieren unter anderem:
- Fenster
- Haustüren
- Wohnungseingangstüren
- Rollläden
- Raffstores
- Sonnenschutzanlagen
- Zubehör
Die Montage erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
§ 4 Preise
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Abschlagszahlungen können entsprechend dem Baufortschritt verlangt werden.
(3) Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
§ 6 Liefer- und Montagetermine
(1) Liefertermine sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich,
- freien Zugang zur Baustelle zu gewährleisten,
- Strom und Wasser kostenlos bereitzustellen,
- notwendige Genehmigungen einzuholen,
- Möbel und Wertgegenstände ausreichend zu schützen oder zu entfernen.
Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
§ 8 Montage
(1) Der Kunde ermöglicht einen ungehinderten Zugang zu den Arbeitsbereichen.
(2) Eventuell notwendige Nacharbeiten aufgrund bauseitiger Gegebenheiten werden gesondert berechnet.
(3) Bei Altbausanierungen können trotz sorgfältiger Arbeitsweise Putz-, Tapezier- oder Malerarbeiten erforderlich werden. Diese gehören nicht zum Leistungsumfang, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kara Fenster und Türen.
§ 10 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen.
(3) Der Firma ist zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen.
§ 11 Haftung
(1) Wir haften uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die Haftung für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Abnahme
Nach Abschluss der Montage ist der Kunde verpflichtet, die Leistung abzunehmen.
Erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung keine berechtigte Mängelanzeige oder wird die Leistung in Gebrauch genommen, gilt sie als abgenommen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 13 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu.
Bei individuell angefertigten Fenstern, Türen oder Sonnenschutzanlagen besteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig kein Widerrufsrecht.
§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
§ 15 Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Kara Fenster und Türen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
